Gefährdungsbeurteilung von Förderanlagen
Aufzüge gehören zu den überwachungspflichtigen Anlagen. Im Rahmen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus dem Jahr 2015 wurden die Anforderungen an die Betreiber von Aufzugsanlagen nochmals erhöht. Ausgehend von der BetrSichV wird der Betreiber einem Arbeitgeber gleichgestellt, sofern der Aufzug für einen gewerblichen Zweck verwendet wird. Der Betreiber ist dadurch verpflichtet, alle Abweichungen zum aktuellen Stand der Technik und jede mögliche Gefährdung zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Gegebenenfalls muss der Betreiber gegenüber einer Behörde oder der zugelassenen Überwachungsstelle nachweisen, dass eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erfolgt ist und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.
Bei Bedarf erstellen wir diese Gefährdungsbeurteilung gerne für Sie. Anhand Ihrer Unterlagen zum Aufzug und Begehungen vor Ort bewerten wir das Gefährdungspotential der Aufzüge und erstellen Ihnen einen entsprechenden Maßnahmenkatalog.
In Verbindung mit einer Bestandsaufnahme der Anlagen können wir Ihnen ein durchgängiges Sanierungskonzept inkl. Mittelabflussplan für Ihre Anlagen erstellen.

Karlsruher Institut für Technologie
Gefährdungsbeurteilung
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist auf verschiede Bereiche der Stadt verteilt. Die wesentlichen Forschungseinrichtungen sind im Campus Nord und die Lehreinrichtungen im Campus Süd untergebracht. Insgesamt sind auf dem Campus des KIT 185 Aufzuganlagen täglich im Einsatz. In einer detaillierten Bestandsaufnahme wurden alle Anlagen begangen und aufgenommen. Zusätzlich wurde die notwendige Gefährdungsbeurteilung und eine Handlungsempfehlung zur Sanierung für eine jede Anlage erstellt.
Weiterführende Themen aus dem Unternehmensbereich Förderanlagen
Wir sind für Sie da!
Sie sind auf der Suche nach einem Ansprechpartner oder haben Fragen zu unseren Dienstleistungen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.