Barrierefreie Erschließung von Gebäuden durch Förderanlagen
Im Kernpunkt jeder Aufzugsplanung steht die Errichtung von Aufzugsanlagen, die Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit bietet, sich trotz eines Höhenversatzes selbstständig fort zu bewegen. Die Richtlinien der DIN EN 81-70 sowie der DIN 18040 regeln hierbei nicht nur den Winkel von Gefällen vor den Aufzügen, sondern geben auch explizite Hinweise auf beispielsweise die Höhe des Ruftasters oder die Breite des Durchgangs.
Neben den doch eher offensichtlichen Punkten der Richtlinie gibt es auch noch weitere Aspekte, die Sie bei Ihrer nächsten Fahrt mit einem von uns geplanten Aufzug beachten sollten. So empfehlen wir Ihnen bei unseren Aufzügen im öffentlichen Nahverkehr darauf zu achten, dass das Blindenleitsystem Menschen mit Sehbeeinträchtigung direkt zum Ruftaster führen wird. Auf dem Ruftaster sowie den Tastern in der Kabine können Sie selbst die Punkte spüren, welcher in Braille-Schrift den Weg bzw. die Funktion beschreiben.
Sind Sie schon einmal in den Aufzug gestiegen und dachten „Schön, dass die Planer hier einen Spiegel eingeplant haben“? Wir müssen Ihnen mitteilen, dass es hierbei nicht darum ging den Innenraum des Aufzuges optisch aufzuwerten. Vielmehr geht es hierbei darum, einem bewegungseingeschränkten Menschen die Möglichkeit zu geben, zu sehen, was hinter diesem passiert.

Vincentius-Diakonissen-Klinikum Karlsruhe
Aufzüge
Der Ersatzneubau der Vincentius-Diakonissen-Kliniken in Karlsruhe bündelt mit dem muskuloskelettalen Zentrum die Kompetenz für die Therapie des gesamten Bewegungsapparates sowie für die Behandlung von Hals-Nasen- und Ohrenkrankheiten im zertifizierten Kopf-Hals-Tumorzentrum. Zur barrierefreien Erschließung des Neubaus werden neun Aufzugsanlagen mit unterschiedlicher Nutzung eingesetzt. Der Höhenunterschied zwischen Straßen- und Eingangsniveau wird mit einem zusätzlichen Aufzug überwunden. Dieser Aufzug ist in einem Glasschacht mit umlaufend verglaster Kabine auf dem Vorplatz verortet.
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